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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fahrschule by Nicole.ch, 5643 Sins
 

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die schriftliche Anmeldung an einem Kurs (E-Mail) oder beim Antritt zur ersten Fahrstunde als verbindlich anerkannt. Sie regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Fahrschule Nicole Wolter (nachfolgend „Fahrschule by Nicole.ch“ genannt), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit die Bedingungen keine Regelungen enthalten, kommen ergänzend die Vorschriften über den einfachen Auftrag (Art. 394ff. OR) zur Anwendung.

Unterrichtstarif

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch Fahrschule by Nicole.ch angepasst werden.

Lektionen

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung. In der Regel werden jeweils Doppel-Lektionen (100 Min.) vereinbart. Angebrochene 5 Min. werden mit x,1 Lektionen berechnet. Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich.
Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion wird vom Fahrlehrer festgelegt. Wünsche der Fahrschüler werden jedoch soweit sinnvoll und möglich berücksichtigt.
Fahrlektionen, welche die Fahrschule by Nicole.ch zu Folge höherer Gewalt, Stau, technischer Defekte am Fahrzeug oder Streiks nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Hingegen ist die Haftung der Fahrschule by Nicole.ch für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ausgeschlossen.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen (bspw. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Absenzen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) vor Lektionsbeginn abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt. Kursanmeldungen sind definitiv und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung nicht mehr annulliert werden. Liegt der Fahrschule by Nicole.ch vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule von der Verrechnung abzusehen.
Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen vollumfänglich zu Lasten der Fahrschüler. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, SMS oder E- Mails werden auch akzeptiert.
Telefonische Terminbesprechungen können von der Fahrschule by Nicole.ch jederzeit mitgeschnitten und im Streitfall vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Versicherung

Die Fahrschule by Nicole.ch hat eine Fahrschul- Versicherung abgeschlossen, an der sich alle Fahrschüler der Fahrschule by Nicole.ch obligatorisch mit einem Beitrag beteiligen müssen. Die Versicherung ist 2 Jahre gültig, resp. bis zur bestandenen Führerprüfung und deckt Schäden welche aufgrund der Dienstleistungen der Fahrschule by Nicole.ch, die während den Fahrstunden und der Führerprüfung mit den Fahrzeugen der Fahrschule by Nicole.ch entstehen (inkl. Vollkasko).
Eine Rückerstattung der Prämienbeteiligung ist ausgeschlossen. Die Versicherung beschränkt sich explizit nur auf die Fahrzeuge der Fahrschule by Nicole.ch.

Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken.
In der Regel hat der Fahrschüler die jeweiligen Dienstleistungen wie Fahrlektionen oder Kurse bar nach der jeweiligen Lektion zu bezahlen. Bei Abonnementen oder Paketangeboten gelten die Konditionen nur bei Vorauszahlung, jedoch spätestens 10 Tagen nach Beginn des Auftrags. Die Rechnungen sind ohne Abzug innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Rechnung gilt als beglichen, sobald die Fahrschule by Nicole.ch frei über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Gerät der Fahrschüler mit einer Zahlung in Verzug, so wird ein Verzugszins von 5 % berechnet, zudem verfallen sämtliche in der Rechnung gewährten Rabatte per sofort. Die Mahngebühr beträgt CHF 50.-. Bis zum Prüfungsdatum müssen alle Ausstände beglichen sein. Das Geld ist dem Fahrlehrer am Tag der Prüfung in bar zu übergeben.
Die Fahrschule by Nicole.ch ist in jedem Fall berechtigt Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.
Forderungen der Fahrschule by Nicole.ch darf der Fahrschüler nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen. Im Weiteren ist der Fahrschüler nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Dienstleistung, die zur Zahlung fälligen Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
Gutscheine haben ihre Gültigkeit nur, wenn die Fahrausbildung komplett (inkl. VKU) bei der Fahrschule by Nicole.ch absolviert wurde. Die Vergütung erfolgt mit der Schlussabrechnung. Es gibt keine Barauszahlung auf Gutscheine.

 

Abschluss des Auftrags

Der Auftrag endet mit dem Kursende oder mit dem Abschluss der Fahrausbildung durch die erfolgreiche Führerprüfung. Sind zu viel bezahlte Lektionen vorhanden, werden die Lektionen entsprechend dem bezahlten Lektionen-Preis zurück erstattet.

Ausbildungsabbruch

Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab, so verfällt das bereits einbezahlte Kursgeld. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückgestattet. Sollte ein Arzt die Fahrunfähigkeit bestätigen, wird das restliche Kursgeld zurück erstattet.

Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule by Nicole.ch, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Sins. Sins, 01.05.2020

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